Bezirksjägermeister von Leibnitz: ein Interview (Kleine Zeitung)

In der Kleinen Zeitung wurde vor einigen Tagen ein Interview mit dem neuen Bezirksjägermeister von Leibnitz, Wolfgang Neubauer, veröffentlicht.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/5109758/Wolfgang-Neubauer-im-Interview_So-tickt-der-neue-Bezirksjaegermeister

Hier unser Kommentar dazu.

Dem unwissenden Leser / der unwissenden Leserin wird durch die Worte von Herrn Neubauer und durch den nebigen Kommentar vermittelt, dass das Aussetzen von Fasanen zur Erhöhung der Jagdstrecke durch die 18. Jagdgesetznovelle beendet wurde.
Diese Praxis ist allerdings bereits seit 2005 verboten! Der entsprechende Paragraph 59 des Steiermärkischen Jagdgesetzes laut in der damals (und bis zur Novellierung vom 27. Juli) gültigen Fassung:
„Das Auswildern von Wildarten und -unterarten – ausgenommen Jagdfasan, Rebhuhn und Stockente zur Bestandesstützung – in den einzelnen Jagdgebieten ist nur mit Zustimmung der Landesregierung auf Grund eines wildbiologischen Gutachtens und nach Anhörung der Steirischen Landesjägerschaft sowie der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft zulässig, […]“. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LST40017211/LST40017211.html)
Laut dem Büro des Landesrats für Jagd, Johann Seitinger, war und ist seit 2005 ausschließlich das Aussetzen zur Bestandstütze erlaubt.

Wenn sich ein Teil der JägerInnen nun darüber beschwert, nicht mehr „massenhaft“ aussetzen zu dürfen, dann geben diese damit zu seit 2005 gegen das Jagdgesetz verstoßen zu haben.
Ein eindrücklicher Fall ist die Eigenjagd des Schloss Oberthal in Thal bei Graz, deren Revierleiter bereits im Dezember letzten Jahres wegen dem illegalen Aussetzens von 1500 Fasanen pro Jahr für die Jagd verurteilt wurde (in letzter Instanz im September 2016).

Die Kritik am Aussetzen von Zuchttieren, welche dann zumindest teilweise nach wenigen Monaten wieder bejagt und getötet werden, stammt nicht von einer kleinen Minderheit. Tausende SteirerInnen haben alleine in den ersten Wochen die vom VGT erstellte Petition für ein Ende der Jagd auf Zuchttiere unterschrieben. Selbst der Steirische Landtag stellt sich gegen ein Aussetzen rein für die Jagd.

Das Urteil in Thal zeigt, dass es absolut notwendig zu sein scheint, dass NGOs wie der VGT, aber auch kritische AnrainerInnen, der JägerInnenschaft auf die Finger schauen. Jahrelang wurde in Thal das Jagdgesetz gebrochen, laut den Worten des Verurteilten sogar mit Absprache der Gemeindejagd und der örtlichen JägerInnen. Seit 2013 protestierte der VGT dagegen. Wo war da der zuständige Bezirksjägermeister für Graz-Umgebung? Wo waren die zur Kontrolle verpflichteten Organe der JägerInnenschaft und der Verwaltungsbehörden? Erst die Anzeige einer eigentlich gar nicht zuständigen Amtstierärztin führte zu Ermittlungen.

Im Bezirk Leibnitz gibt es zahlreiche ähnliche Fälle, die dringend kontrolliert werden müssten, wie Allerheiligen bei Wildon oder das Gelände um das Schloss Schwarzenegg in Wildon.

Wir hoffen, dass der neue Bezirksjägermeister zu seinem Wort steht und ein „aktiver“ Bezirksjägermeister sein wird, der seiner im Jagdgesetz verankerten Kontrollpflicht ordnungsgemäß nachkommt.

Zuletzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass uns in den letzten Jahren keine Jagdstörungen in der Steiermark bekannt sind. Das Aufhalten auf öffentlichen Wegen und das Filmen von dort aus sind völlig legale Handlungen, die definitiv nicht als Jagdstörung gelten.
Dass sich Teile der JägerInnenschaft durch ein unabhängiges Beobachten ihrer Praktiken derart gestört fühlen, sagt wohl mehr über ihre Taten und deren Legitimität aus als so manches Foto oder Video.

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