In der Kleinen Zeitung wurde vor einigen Tagen ein Interview mit dem neuen Bezirksjägermeister von Leibnitz, Wolfgang Neubauer, veröffentlicht.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/5109758/Wolfgang-Neubauer-im-Interview_So-tickt-der-neue-Bezirksjaegermeister
Hier unser Kommentar dazu.
Dem unwissenden Leser / der unwissenden Leserin wird durch die Worte von Herrn Neubauer und durch den nebigen Kommentar vermittelt, dass das Aussetzen von Fasanen zur Erhöhung der Jagdstrecke durch die 18. Jagdgesetznovelle beendet wurde.
Diese Praxis ist allerdings bereits seit 2005 verboten! Der entsprechende Paragraph 59 des Steiermärkischen Jagdgesetzes laut in der damals (und bis zur Novellierung vom 27. Juli) gültigen Fassung:
„Das Auswildern von Wildarten und -unterarten – ausgenommen Jagdfasan, Rebhuhn und Stockente zur Bestandesstützung – in den einzelnen Jagdgebieten ist nur mit Zustimmung der Landesregierung auf Grund eines wildbiologischen Gutachtens und nach Anhörung der Steirischen Landesjägerschaft sowie der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft zulässig, […]“. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LST40017211/LST40017211.html)
Laut dem Büro des Landesrats für Jagd, Johann Seitinger, war und ist seit 2005 ausschließlich das Aussetzen zur Bestandstütze erlaubt.
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